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Studentische Mitgliedschaft
Bitte nur Jahr eingeben. Format: 2026

Bis zum Ende des Jahres, in dem die Ausbildung abgeschlossen wird, ist man von der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages befreit.

Achtung! Wird die Mitgliedschaft nicht zeitgerecht gekündigt (30.9.), geht die Mitgliedschaft automatisch in eine ordentliche, kostenpflichtige über!

Mitglieder-Werbeaktion von 1. Jänner bis 30. Juni

Die Gutschrift für die Werbeaktion ist einlösbar als einmalige Ermäßigung auf den Mitgliedsbeitrag. 

Nähere Informationen dazu finden Sie hier. Diese Aktion ist nur von 1. Jänner bis 30. Juni gültig!

Der Mitgliedsbeitrag wird beglichen von
 
 
Teilzahlung / Einziehungsauftrag

Möglichkeit der Teilzahlung / Einziehungsauftrag

Gerne können Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen. Der Beitrag wird dann unkompliziert zu Jahresbeginn von Ihrem Konto abgebucht. Auf Wunsch ist per SEPA-Lastschrift auch eine Teilzahlung in zwei oder vier Raten pro Jahr möglich.

Bitte verwenden Sie dazu das beiliegende Formular. Dieses ist digital ausfüllbar, wir ersuchen jedoch um eine Originalunterschrift.
Einzugsermächtigung

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Erforderliche Unterlagen

Ordentliche Mitgliedschaft
  • Registrierungsbescheid oder Berufsausweis
Ermäßigte Mitglieder
  • Registrierungsbescheid oder Berufsausweis
  • Nachweis des Anrechts auf Ermäßigung
a.o. Mitgliedschaft
  • Nachweis der höchsten abgeschlossenen Ausbildung
Mitgliedschaft für Diplomierte medizinisch-technische Fachkräfte (MTF) oder Medizinische Assistenzberufe (MAB)
  • Nachweis über Abschluss als MAB/MTF
  • Falls vorhanden: Behördlicher Bescheid in einem oder mehreren Fachbereichen
Studierende Mitgliedschaft
  • Inskriptionsbestätigung
Anschlussmitgliedschaft
  • Registrierungsbescheid oder Berufsausweis
  • Diplom oder Bachelorbescheid

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